Die Lieferung erfolgt kostenfrei. Das Recht die Kosten für Versand und Lieferungen zu ändern bzw. zu erhöhen, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Belieferung des Käufers steht unter dem Vorbehalt der eigenen Belieferung von der enespa oil gmbh durch deren Vorlieferanten. Lieferungen erfolgen an die enespa oil GmbH benannte Lieferadresse des Käufers. Aus technischen Gründen kann im Online-Bestell-System nur eine Lieferadresse pro Bestellung angegeben werden. Sollen Bestellungen an mehrere Lieferadressen gesandt werden, so muss jede Bestellung einzeln über das Online-Bestell-System eingegeben und abgeschlossen werden. Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind immer unverbindlich. Für Folgen verspäteter oder unterbliebener Lieferung können Ansprüche gegenüber der enespa oil gmbh nicht geltend gemacht werden.
Mit der Übergabe an den Käufer, Spediteur, Frachtführer oder dergleichen, spätestens jedoch beim Verlassen des Lagers der enespa oil gmbh oder bei Direktversand beim Verlassen des Zulieferers oder Hersteller, geht die Gefahr auf den Käufer über. Versand, Transport und Verpackung werden bei der enespa oil gmbh mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt, darüber hinaus übernimmt die enespa oil gmbh keine Haftung für Verzögerungen die ggf. im Versandprozess bei dem Versanddienstleister/Spediteur oder Logistikunternehmen, wie auch Fulfillmentpartner entstehen, wird jegliche Haftung seitens der Wohlsein Group abgelehnt.
Die enespa oil gmbh ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Im Rahmen einer dauernden Geschäftsbeziehung ist der Käufer verpflichtet, die enespa oil gmbh unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn sich der Inhaber, die Rechtsform oder die Anschrift des Unternehmens ändern. Der Käufer haftet für die bis zum Eingang der Änderungsanzeige aufgrund der unterbliebenen Information entstandenen Kosten.
Etwaige Rollbehälter, Paletten (außer Einwegpaletten) und sonstige Lagerhilfsmittel bleiben unveräußerliches Eigentum von der enespa oil gmbh oder deren Vorlieferanten/Lieferanten und sind in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für die übergebenen Hilfsmittel wird das vereinbarte Pfand in Rechnung gestellt. Bei Rückgabe der Hilfsmittel erfolgt eine Gutschrift. Bei Verlust von Hilfsmitteln ist der Käufer zur Zahlung des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des geleisteten Pfandes verpflichtet.